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1. Vorsitzende

2. Vorsitzende u. Platzwart

Kassenwart
Ausbildungswart

Öffentlichkeits-
arbeit

Denise Gattas

Erreichbar unter:
Tel: 0173/23 30 516
gattas.freitag@
arcor.de

  Luise Hamann

Erreichbar unter:
Tel: 0173 69 89 472
my.name.is.lieschen@
googlemail.com
  Marita Schult

Erreichbar unter:
Tel: 0171/79 27 760
marita.schult@
googlemail.com
  Carmen Heise

Erreichbar unter:
Tel: 0172/21 39 834
 

Franziska Arndt

Erreichbar unter:
Tel: 0173/23 12 085
arndt.franziska@
googlemail.com

       

  Hier finden Sie Berichte und Bilder zu unseren Vereinsaktivitäten wie: Vereinsfest, Nachtwanderung, Weihnachtsfeier, Arbeitseinsatz etc...    
Gebt Gas, Mädels! - Vereinfest 2007  



 

Auch 2009 konnten wieder
viele unserer Mitglieder
sportliche Erfolge verzeichnen.



Begleithundprüfung - Frühjahrsprüfung 2009

Hundeführer

Hund

 

Heike Schäfer

Benny

best.

Marita Schult

Cliff

best.

Regina Zentner

Fiete

best.

Cindy Hilmann

Emma

best.

Franziska Arndt

Leo

best.

Luise Hamann

Sissy

best.

Christina Elvert

Willi

best.

Denise Gattas

Betsy

best.

Nastasja Schlomann

Neo

best.

Maria Mondri

Luna

best.

Wir gratulieren allen Prüflingen und wünschen weiterhin viel Spaß und Erfolg im Hundesport!


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Mitglied im Verein kann jeder Hundesportler werden, soweit er die Satzung des Vereins anerkennt, keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgt, gemeinnützig im Sinne des Vereins tätig ist und nicht in einem Verein Mitglied, ist der dem VDH, dem dhv oder dem DVG entgegen steht. Sofern bekannt wird, daß ein Mitglied zu einem späteren Zeitpunkt in einem solchen Verein eine Mitgliedschaft erwirbt, erlischt automatisch die Mitgliedschaft im DVG. Personen die Mitglied in einem Ortsverein eines rassespezifischen Verbandes sind, können darüber hinaus Mitglied im DVG Landesverband sein.
Jedes Mitglied ist verpflichtet eine private Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Bei Antragstellung auf Mitgliedschaft wird das Vorhandensein der Hundehaftpflichtversicherung sowie ein gültiger Impfausweis für den Hund schriftlich im Mitgliedsantrag belegt.
Die Mitglieder haben das Recht, die sich aus den Aufgabengebiet des Vereins ergebenen Vereinsrichtungen in Anspruch zu nehmen und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Die Rechte ruhen, solange sich ein Mitglied im Zahlungsrückstand befindet. Die Mitglieder können Vorschläge und Anträge für alle Bereiche und Tätigkeiten des Vereins unterbreiten. Die Mitglieder können sich in allen Fragen die sich aus der Mitgliedschaft ergeben an den Vorstand des Vereins wenden.
Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, die Satzung, Ordnungen und die Beschlüsse des Verbandes und seiner Organe zu beachten, um die Ziele des Verbandes zu unterstützen. Sie haben die politische und konfessionelle Neutralität des Vereins zu beachten.
Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin 10 Arbeitsstunden im Jahr auf dem Vereinsgelände zu leisten. Zuständig für Durchführung und Organisation der Arbeitsstunden ist der Platzwart. Von dieser Verpflichtung kann sich das Mitglied durch Zahlung eines in der Gebührenordnung festgelegten Betrages befreien. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand das Mitglied von den Arbeitsstunden bzw. der Bezahlungspflicht befreien.

Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand beantragt. Dieser entscheidet durch Beschluss mit einfacher Mehrheit, ob dem Aufnahmeantrag entsprochen wird. Die Entscheidung für oder gegen die Aufnahme der Person ist dieser durch den Vorstand mitzuteilen. Nach Eingang des Mitgliedsbeitrages erfolgt die Anmeldung des Mitgliedes im Verband des DVG durch den 1. Vorsitzenden.

Beitrag
Die Höhe des Beitrages und die Höhe der Mitgliedsbeitrage werden von der Mitgliederversammlung in der Gebührenordnung festgelegt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitrags- und Gebührenbezahlung befreit.
Der Beitrag für das Kalenderjahr ist bis zum 15.11. des Vorjahres zu zahlen. Nach Beitragsverzug wird das säumige Mitglied unter Fristsetzung von 2 Wochen gemahnt. Erfolgt bis zum 15.12. keine Zahlung, erlischt automatisch die Mitgliedschaft im Verein.

Jahresbeitrag z.Zt.:
70,00 Euro + eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 Euro

Wenn Sie sich nicht gleich für eine Mitgliedschaft im Verein entscheiden wollen, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit gegen eine Teilnahmegebühr von derzeit 5 Euro pro Trainingseinheit jeden beliebigen Kurs zu besuchen. Der erste Besuch ist für Sie eine kostenlose Schnupperstunde.

Wichtig: Bringen Sie bei Ihrem ersten Besuch mit Ihrem Hund einen gültigen Impfausweis, sowie eine aktuelle Hundehalterhaftpflichtversicherung mit!


Platz- und Ausbildungsordnung

1. Hunde sind beim Betreten und Verlassen des Platzes grundsätzlich an der Leine zu führen. Hunde ohne gültige Schutzimpfung (Tollwut, Parvo, Staupe) sowie Haftpflichtversicherung dürfen den Platz nicht betreten.

2. Hunde im Alter bis zu einem halben Jahr können bei trockner Witterung mit ins Vereinsheim genommen werden.

3. Aggressionsfördernde Ausbildung gegenüber Personen ist in unserem Verein verboten.

4. Stachelhalsbänder dürfen nicht eingesetzt werden.

5. Kranke oder verletzte Hunde dürfen nicht an der Ausbildung teilnehmen. Hunde die aufgrund von Schmerzen Übungen verweigern bzw. widerwillig ausführen, können vom Ausbilder von dem jeweiligen Übungsteil ausgeschlossen werden.

6. Jeder Hundeführer ist verpflichtet, Erbrochenes, Kot usw. auf dem schnellsten Wege zu entfernen.
Desweiteren hat jeder Sportfreund des Vereins hat die Pflicht, Ordnung und Sauberkeit einzuhalten. Boxen sind bei Verschmutzungen sofort zu reinigen.
In diesem Punkt ist jedes Vereinsmitglied zur Weisung aufgefordert und berechtigt.

7. Das Anbinden der Hunde ist nur an den vorgesehenen Anbindepfählen gestattet, nicht an den Zaunpfählen.

8. Befinden sich zur Zeit der Ausbildung Hundeführer bzw. Hunde auf dem Übungsplatz, welche die Gruppenübungen oder ähnliches stören oder behindern oder auf andere Art und Weise eventuell negative Einflüsse auf Übende ausüben, so haben der Ausbilder oder andere befugte Sportfreunde das Recht und die Pflicht, im Sinne des fairen Hundesports, diese des Hundeübungsplatzes zu verweisen.

9. Hundeführer die ihre Hunde zu einer Prüfung melden wollen, haben ihre Hunde 6 Wochen vor dem Prüfungstermin dem Ausbilder vorzustellen und an der Vorprüfung teilzunehmen.

10. Die Nutzung der Plätze und Anlagen zu Trainingszwecken erfolgt ausschließlich zu den festgelegten Trainingszeiten der jeweiligen Sportgruppen. Änderungen sind mit dem Vorstand abzustimmen.

11. Alle Vereinseinrichtungen, Geräte, etc. sind mit Sorgfalt zu behandeln und bei Beschädigung umgehend zu reparieren oder beim Vorstand zu melden.

12. Der Vereinsvorstand behält sich das Recht vor, Änderungen an der Platz- und Ausbildungsordnung vorzunehmen.


Der Vereinsvorstand