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1. Vorsitzende

2. Vorsitzender u. Platzwart

Kassenwart
Ausbildungswart

Öffentlichkeits-
arbeit

               
                 

Denise Gattas

Erreichbar unter:
Tel: 0173/23 30 516
gattas.freitag@arcor.de

  Luise Hamann

Erreichbar unter:
Tel: 0160/26 66 449
Happy-Dog-Sissy@gmx.de
  Marita Schult

Erreichbar unter:
Tel: 0171/79 27 760
 

 

 

Tina Rohde

Erreichbar unter:
Tel: 0151/56 36 28 45
info@dustys-home.de

       

  Hier finden Sie Berichte und Bilder zu unseren Vereinsaktivitäten wie: Vereinsfest, Nachtwanderung, Weihnachtsfeier, Arbeitseinsatz etc...    
Gebt Gas, Mädels! - Vereinfest 2007  



 

Auch 2009 konnten wieder
viele unserer Mitglieder
sportliche Erfolge verzeichnen.



Begleithundprüfung - Frühjahrsprüfung 2009

Hundeführer

Hund

 

Heike Schäfer

Benny

best.

Marita Schult

Cliff

best.

Regina Zentner

Fiete

best.

Cindy Hilmann

Emma

best.

Franziska Arndt

Leo

best.

Luise Hamann

Sissy

best.

Christina Elvert

Willi

best.

Denise Gattas

Betsy

best.

Nastasja Schlomann

Neo

best.

Maria Mondri

Luna

best.

Wir gratulieren allen Prüflingen und wünschen weiterhin viel Spaß und Erfolg im Hundesport!


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Mitglied im Verein kann jeder Hundesportler werden, soweit er die Satzung des Vereins anerkennt, keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgt, gemeinnützig im Sinne des Vereins tätig ist und nicht in einem Verein Mitglied, ist der dem VDH, dem dhv oder dem DVG entgegen steht. Sofern bekannt wird, daß ein Mitglied zu einem späteren Zeitpunkt in einem solchen Verein eine Mitgliedschaft erwirbt, erlischt automatisch die Mitgliedschaft im DVG. Personen die Mitglied in einem Ortsverein eines rassespezifischen Verbandes sind, können darüber hinaus Mitglied im DVG Landesverband sein.
Jedes Mitglied ist verpflichtet eine private Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Bei Antragstellung auf Mitgliedschaft wird das Vorhandensein der Hundehaftpflichtversicherung sowie ein gültiger Impfausweis für den Hund schriftlich im Mitgliedsantrag belegt.
Die Mitglieder haben das Recht, die sich aus den Aufgabengebiet des Vereins ergebenen Vereinsrichtungen in Anspruch zu nehmen und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Die Rechte ruhen, solange sich ein Mitglied im Zahlungsrückstand befindet. Die Mitglieder können Vorschläge und Anträge für alle Bereiche und Tätigkeiten des Vereins unterbreiten. Die Mitglieder können sich in allen Fragen die sich aus der Mitgliedschaft ergeben an den Vorstand des Vereins wenden.
Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, die Satzung, Ordnungen und die Beschlüsse des Verbandes und seiner Organe zu beachten, um die Ziele des Verbandes zu unterstützen. Sie haben die politische und konfessionelle Neutralität des Vereins zu beachten.
Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin 10 Arbeitsstunden im Jahr auf dem Vereinsgelände zu leisten. Zuständig für Durchführung und Organisation der Arbeitsstunden ist der Platzwart. Von dieser Verpflichtung kann sich das Mitglied durch Zahlung eines in der Gebührenordnung festgelegten Betrages befreien. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand das Mitglied von den Arbeitsstunden bzw. der Bezahlungspflicht befreien.

Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand beantragt. Dieser entscheidet durch Beschluss mit einfacher Mehrheit, ob dem Aufnahmeantrag entsprochen wird. Die Entscheidung für oder gegen die Aufnahme der Person ist dieser durch den Vorstand mitzuteilen. Nach Eingang des Mitgliedsbeitrages erfolgt die Anmeldung des Mitgliedes im Verband des DVG durch den 1. Vorsitzenden.

Beitrag
Die Höhe des Beitrages und die Höhe der Mitgliedsbeitrage werden von der Mitgliederversammlung in der Gebührenordnung festgelegt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitrags- und Gebührenbezahlung befreit.
Der Beitrag für das Kalenderjahr ist bis zum 15.11. des Vorjahres zu zahlen. Nach Beitragsverzug wird das säumige Mitglied unter Fristsetzung von 2 Wochen gemahnt. Erfolgt bis zum 15.12. keine Zahlung, erlischt automatisch die Mitgliedschaft im Verein.

Jahresbeitrag z.Zt.:
70,00 Euro + eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 Euro

Wenn Sie sich nicht gleich für eine Mitgliedschaft im Verein entscheiden wollen, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit gegen eine Teilnahmegebühr von derzeit 5 Euro pro Trainingseinheit jeden beliebigen Kurs zu besuchen. Der erste Besuch ist für Sie eine kostenlose Schnupperstunde.

Wichtig: Bringen Sie bei Ihrem ersten Besuch mit Ihrem Hund einen gültigen Impfausweis, sowie eine aktuelle Hundehalterhaftpflichtversicherung mit!

Ausbildungsordnung

1. Kranke oder verletzte Hunde dürfen nicht an der Ausbildung teilnehmen.

2. Aggressionsfördernde Ausbildung gegenüber Personen ist in unserem Verein verboten.

3. Stachelhalsbänder dürfen nur nach Genehmigung des Ausbildungswartes eingesetzt werden.

4. Teilnahme am Schutzdienst:

a. Hunde die am Schutzdienst teilnehmen sollen, müssen mind. 18 Monate alt sein. Über Ausnahmefälle entscheidet der Ausbildungswart.

b. Um am Schutzdienst teilnehmen zu können ist ein Grundgehorsam des Hundes Voraussetzung. Dieser ist durch eine abgeschlossene Begleithundprüfung nachzuweisen oder durch eine Einschätzung des Ausbildungswartes.

c. Die teilnehmenden Hundeführer werden schriftlich auf die Inhalte der Schutzdienstausbildung hingewiesen und unterschreiben die Kenntnisnahme.

d. Vor der praktischen Schutzhundausbildung erfolgt ein theoretischer Teil.

Das Ausbildungsteam, 08.01.2006




Platz- und Ausbildungsordnung

1. Hunde sind beim Betreten und Verlassen des Platzes grundsätzlich an der Leine zu führen. Hunde ohne gültige Schutzimpfung (Tollwut, Parvo, Staupe) sowie Haftpflichtversicherung dürfen den Platz nicht betreten.

2. Hunde bis zum Alter bis zu einem halben Jahr können bei trockner Witterung mit ins Vereinsheim genommen werden.

3. Jeder Hundeführer ist verpflichtet, Erbrochenes, Kot usw. auf dem schnellsten Wege zu entfernen. In diesem Punkt ist jedes Vereinsmitglied zur Weisung aufgefordert und berechtigt.

4. Das Anbinden der Hunde ist nur an den Zaunpfählen der Feldseite gestattet.

5. Für die Ausbildung sind Kettenhalsbänder und nur nach Absprache mit dem Ausbildungswart Zwangsmittel (Stachelhalsung) zu verwenden. Hunde ohne Halsband werden des Platzes verwiesen.

6. Hunde die aufgrund von Schmerzen Übungen verweigern bzw. widerwillig ausführen, können vom Ausbildungswart von dem jeweiligen Übungsteil ausgeschlossen werden.

7. Die Reihenfolge im Schutzdienst ist auf der ausliegenden Liste ersichtlich. Jeder Hundeführer hat selbst darauf zu achten, wann er an der Reihe ist. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen wird der Hundeführer von der Liste Gestrichen. Ausnahmen können nur vor Ort mit dem Ausbildungswart und dem Schutzdiensthelfer vereinbart werden. Das Eintragen in die Schutzdienstliste von noch nicht Anwesenden durch Dritte ist nicht gestattet.

8. Helfer haben das Recht, sich auf die Arbeit mit einer angemessenen Anzahl von Hunden zu beschränken bzw. eine längere Pause einzulegen.

9. Ist der Ausbildungswart der Meinung, ein Hundeführer habe einen zu hohen Alkoholspiegel, so hat er das Recht, diesen von der Ausbildung zu sperren.

10. Befinden sich zur Zeit der Ausbildung Hundeführer bzw. Hunde auf dem Übungsplatz, welche die Gruppenübungen oder ähnliches stören oder behindern oder auf andere Art und Weise eventuell negative Einflüsse auf Übende ausüben, so haben der Ausbilder oder andere befugte Sportfreunde das Recht und die Pflicht, im Sinne des fairen Hundesports, diese des Hundeübungsplatzes zu verweisen.

11. Hundeführer die ihre Hunde zu einer Prüfung melden wollen, haben ihre Hunde 6 Wochen vor dem Prüfungstermin dem Ausbildungswart vorzustellen und an der Hauptprobe (Vorprüfung) teilzunehmen.

12. Jeder Sportfreund des Vereins hat die Pflicht, Ordnung und Sauberkeit einzuhalten. Boxen sind bei Verschmutzungen sofort zu reinigen. Autorisierte Sportfreunde haben hierbei das Recht Anweisungen zu erteilen.

13. Der Vereinsvorstand behält sich das Recht vor, Änderungen an der Platz- und Ausbildungsordnung vorzunehmen.

Der Vereinsvorstand