| Platz- und Ausbildungsordnung
1. Hunde sind beim Betreten
und Verlassen des Platzes grundsätzlich an der
Leine zu führen. Hunde ohne gültige Schutzimpfung
(Tollwut, Parvo, Staupe) sowie Haftpflichtversicherung
dürfen den Platz nicht betreten.
2. Hunde bis zum Alter bis
zu einem halben Jahr können bei trockner Witterung
mit ins Vereinsheim genommen werden.
3. Jeder Hundeführer
ist verpflichtet, Erbrochenes, Kot usw. auf dem schnellsten
Wege zu entfernen. In diesem Punkt ist jedes Vereinsmitglied
zur Weisung aufgefordert und berechtigt.
4. Das Anbinden der Hunde
ist nur an den Zaunpfählen der Feldseite gestattet.
5. Für die Ausbildung
sind Kettenhalsbänder und nur nach Absprache mit
dem Ausbildungswart Zwangsmittel (Stachelhalsung) zu
verwenden. Hunde ohne Halsband werden des Platzes verwiesen.
6. Hunde die aufgrund von
Schmerzen Übungen verweigern bzw. widerwillig ausführen,
können vom Ausbildungswart von dem jeweiligen Übungsteil
ausgeschlossen werden.
7. Die Reihenfolge im Schutzdienst
ist auf der ausliegenden Liste ersichtlich. Jeder Hundeführer
hat selbst darauf zu achten, wann er an der Reihe ist.
Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen wird der Hundeführer
von der Liste Gestrichen. Ausnahmen können nur
vor Ort mit dem Ausbildungswart und dem Schutzdiensthelfer
vereinbart werden. Das Eintragen in die Schutzdienstliste
von noch nicht Anwesenden durch Dritte ist nicht gestattet.
8. Helfer haben das Recht,
sich auf die Arbeit mit einer angemessenen Anzahl von
Hunden zu beschränken bzw. eine längere Pause
einzulegen.
9. Ist der Ausbildungswart
der Meinung, ein Hundeführer habe einen zu hohen
Alkoholspiegel, so hat er das Recht, diesen von der
Ausbildung zu sperren.
10. Befinden sich zur Zeit
der Ausbildung Hundeführer bzw. Hunde auf dem Übungsplatz,
welche die Gruppenübungen oder ähnliches stören
oder behindern oder auf andere Art und Weise eventuell
negative Einflüsse auf Übende ausüben,
so haben der Ausbilder oder andere befugte Sportfreunde
das Recht und die Pflicht, im Sinne des fairen Hundesports,
diese des Hundeübungsplatzes zu verweisen.
11. Hundeführer die
ihre Hunde zu einer Prüfung melden wollen, haben
ihre Hunde 6 Wochen vor dem Prüfungstermin dem
Ausbildungswart vorzustellen und an der Hauptprobe (Vorprüfung)
teilzunehmen.
12. Jeder Sportfreund des
Vereins hat die Pflicht, Ordnung und Sauberkeit einzuhalten.
Boxen sind bei Verschmutzungen sofort zu reinigen. Autorisierte
Sportfreunde haben hierbei das Recht Anweisungen zu
erteilen.
13. Der Vereinsvorstand
behält sich das Recht vor, Änderungen an der
Platz- und Ausbildungsordnung vorzunehmen.
Der Vereinsvorstand |