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Mitglied
im Verein kann jeder Hundesportler werden, soweit er die Satzung
des Vereins anerkennt, keine eigenwirtschaftlichen Zwecke
verfolgt, gemeinnützig im Sinne des Vereins tätig
ist und nicht in einem Verein Mitglied, ist der dem VDH, dem
dhv oder dem DVG entgegen steht. Sofern bekannt wird, daß
ein Mitglied zu einem späteren Zeitpunkt in einem solchen
Verein eine Mitgliedschaft erwirbt, erlischt automatisch die
Mitgliedschaft im DVG. Personen die Mitglied in einem Ortsverein
eines rassespezifischen Verbandes sind, können darüber
hinaus Mitglied im DVG Landesverband sein.
Jedes Mitglied ist verpflichtet eine private Hundehaftpflichtversicherung
abzuschließen. Bei Antragstellung auf Mitgliedschaft
wird das Vorhandensein der Hundehaftpflichtversicherung sowie
ein gültiger Impfausweis für den Hund schriftlich
im Mitgliedsantrag belegt.
Die Mitglieder haben das Recht, die sich aus den Aufgabengebiet
des Vereins ergebenen Vereinsrichtungen in Anspruch zu nehmen
und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Die Rechte
ruhen, solange sich ein Mitglied im Zahlungsrückstand
befindet. Die Mitglieder können Vorschläge und Anträge
für alle Bereiche und Tätigkeiten des Vereins unterbreiten.
Die Mitglieder können sich in allen Fragen die sich aus
der Mitgliedschaft ergeben an den Vorstand des Vereins wenden.
Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, die Satzung,
Ordnungen und die Beschlüsse des Verbandes und seiner
Organe zu beachten, um die Ziele des Verbandes zu unterstützen.
Sie haben die politische und konfessionelle Neutralität
des Vereins zu beachten. Das Mitglied verpflichtet
sich weiterhin 10 Arbeitsstunden im Jahr auf dem Vereinsgelände
zu leisten. Zuständig für Durchführung und
Organisation der Arbeitsstunden ist der Platzwart. Von dieser
Verpflichtung kann sich das Mitglied durch Zahlung eines in
der Gebührenordnung festgelegten Betrages befreien. In
begründeten Einzelfällen kann der Vorstand das Mitglied
von den Arbeitsstunden bzw. der Bezahlungspflicht befreien.
Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand beantragt. Dieser entscheidet
durch Beschluss mit einfacher Mehrheit, ob dem Aufnahmeantrag
entsprochen wird. Die Entscheidung für oder gegen die
Aufnahme der Person ist dieser durch den Vorstand mitzuteilen.
Nach Eingang des Mitgliedsbeitrages erfolgt die Anmeldung
des Mitgliedes im Verband des DVG durch den 1. Vorsitzenden.
Beitrag
Die Höhe des Beitrages und die Höhe der Mitgliedsbeitrage
werden von der Mitgliederversammlung in der Gebührenordnung
festgelegt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitrags- und Gebührenbezahlung
befreit.
Der Beitrag für das Kalenderjahr ist bis zum 15.11. des
Vorjahres zu zahlen. Nach Beitragsverzug wird das säumige
Mitglied unter Fristsetzung von 2 Wochen gemahnt. Erfolgt
bis zum 15.12. keine Zahlung, erlischt automatisch die Mitgliedschaft
im Verein.
Jahresbeitrag
z.Zt.:
70,00 Euro + eine einmalige Aufnahmegebühr von
20,00 Euro |
Wenn Sie sich nicht gleich für eine Mitgliedschaft im
Verein entscheiden wollen, haben Sie natürlich auch die
Möglichkeit gegen eine Teilnahmegebühr von derzeit
5 Euro pro Trainingseinheit jeden beliebigen Kurs zu besuchen.
Der erste Besuch ist für Sie eine kostenlose Schnupperstunde.
Wichtig:
Bringen Sie bei Ihrem ersten Besuch mit Ihrem Hund einen gültigen
Impfausweis, sowie eine aktuelle Hundehalterhaftpflichtversicherung
mit!
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Platz- und Ausbildungsordnung
1. Hunde sind beim Betreten
und Verlassen des Platzes grundsätzlich an der
Leine zu führen. Hunde ohne gültige Schutzimpfung
(Tollwut, Parvo, Staupe) sowie Haftpflichtversicherung
dürfen den Platz nicht betreten.
2. Hunde im Alter bis zu
einem halben Jahr können bei trockner Witterung
mit ins Vereinsheim genommen werden.
3. Aggressionsfördernde
Ausbildung gegenüber Personen ist in unserem Verein
verboten.
4. Stachelhalsbänder
dürfen nicht eingesetzt werden.
5. Kranke oder verletzte
Hunde dürfen nicht an der Ausbildung teilnehmen.
Hunde die aufgrund von Schmerzen Übungen verweigern
bzw. widerwillig ausführen, können vom Ausbilder
von dem jeweiligen Übungsteil ausgeschlossen werden.
6. Jeder Hundeführer
ist verpflichtet, Erbrochenes, Kot usw. auf dem schnellsten
Wege zu entfernen.
Desweiteren hat jeder Sportfreund des Vereins hat die
Pflicht, Ordnung und Sauberkeit einzuhalten. Boxen sind
bei Verschmutzungen sofort zu reinigen.
In diesem Punkt ist jedes Vereinsmitglied zur Weisung
aufgefordert und berechtigt.
7. Das Anbinden der Hunde
ist nur an den vorgesehenen Anbindepfählen gestattet,
nicht an den Zaunpfählen.
8. Befinden sich zur Zeit
der Ausbildung Hundeführer bzw. Hunde auf dem Übungsplatz,
welche die Gruppenübungen oder ähnliches stören
oder behindern oder auf andere Art und Weise eventuell
negative Einflüsse auf Übende ausüben,
so haben der Ausbilder oder andere befugte Sportfreunde
das Recht und die Pflicht, im Sinne des fairen Hundesports,
diese des Hundeübungsplatzes zu verweisen.
9. Hundeführer die ihre
Hunde zu einer Prüfung melden wollen, haben ihre
Hunde 6 Wochen vor dem Prüfungstermin dem Ausbilder
vorzustellen und an der Vorprüfung teilzunehmen.
10. Die Nutzung der Plätze
und Anlagen zu Trainingszwecken erfolgt ausschließlich
zu den festgelegten Trainingszeiten der jeweiligen Sportgruppen.
Änderungen sind mit dem Vorstand abzustimmen.
11. Alle Vereinseinrichtungen,
Geräte, etc. sind mit Sorgfalt zu behandeln und
bei Beschädigung umgehend zu reparieren oder beim
Vorstand zu melden.
12. Der Vereinsvorstand behält
sich das Recht vor, Änderungen an der Platz- und
Ausbildungsordnung vorzunehmen.
Der Vereinsvorstand |
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